Lehr- und Ausbildungspraxis

Ich freue mich sehr, ab sofort (Stand Januar 2017) die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten junger Kolleginnen und Kollegen unterstützen zu dürfen, indem in den Räumlichkeiten meiner Praxis Psychotherapeuten/innen in Ausbildung des Ausbildungsinstitutes für Klinische Verhaltenstherapie (AFKV) Gelsenkirchen, ihre praktische Tätigkeit absolvieren können.

 

 

Was heißt das, eine lehrtherapeutische Ausbildungspraxis?

Seit dem 16. Juni 1998 regelt das so genannte "Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten", wer in Deutschland Psychotherapie anbieten darf, wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen sollen. So sagt das Gesetz, dass nur approbierte psychologische Psychotherapeuten neben den zuvor bereits zugelassenen ärztlichen Psychotherapeuten diese Dienstleistung anbieten dürfen.

Die Voraussetzung für studierte Psychologen, um die entscheidende Approbation zu erlangen, ist eine mindestens dreijährige Ausbildung an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut, wie das AFKV eines ist. Diese Ausbildung beinhaltet unter anderem mindestens 600 Stunden, in denen Patienten ambulant behandelt werden. Diese selbst durchgeführte Therapien werden engmaschig und fortlaufend von erfahrenen Psychotherapeuten (Supervisoren) begleitet.

Wie ist der Ablauf?

Der Erstkontakt findet jeweils mit der Lehrpraxisinhaberin und dem Psychotherapeuten in Ausbildung statt, so dass gemeinsam entschieden wird, ob Verhaltenstherapie indiziert und eine therapeutische Zusammenarbeit mit einem/r Psychotherapeuten/in in Ausbildung denkbar ist. 

Aktuelle Ausbildungskandidaten

Seit September 2022 verstärkt Dipl. Päd. Lisa Kaseletzky im Rahmen ihrer 600 Stunden Praktische Tätigkeit das Team.

Ab April 2025 wird Frau Lea Krajewski, Erziehungswissenschaflterin (Master) ihre Praktische Tätigkeit in der Praxis absolvieren.